Reisebürosicherungsverordnung (RSV) & Insolvenzversicherung

Diese Verordnung regelt die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Reisenden im Fall einer Pauschalreise im Sinne des Art. 2 Z 1 der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen, ABl. Nr. L 158 vom 23. Juni 1990, Seite 59, im Fall der Insolvenz des Veranstalters der Pauschalreise.

--> Link zur gesamten Rechtsvorschrift für Reisebürosicherungsverordung

--> Link zum Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie & Jugend (BMWFJ)


Insolvenzabsicherung gemäß RSV durch Veranstalter Reisebüro Traunwieser GmbH:


Die Traunwieser GmbH ist im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend eingetragen. Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen (ausgenommen Tagesfahrten) des Veranstalters Traunwieser GmbH unter folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt max 10% des Pauschalreisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der *Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.

Reiseversicherungen sind, sofern nicht im Reisepreis inkludiert, kein Bestandteil einer Pauschalreise und unterliegen somit nicht den Bedingungen der RSV. Die Zahlung hierfür ist daher im vollen Umfang nach Abschluß zu leisten. *Bei durch Traunwieser GmbH veranstaltende Bus-Pauschalreisen dient die Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig als Berechtigungsschein und vollwertiger Ersatz für Reiseunterlagen.

Kundengeld-Absicherung gemäß EU-Richtlinie

Reisebüro Traunwieser GmbH hat alle seine Reisenden, für die von ihm veranstalteten Reisen durch eine Bankgarantie von der Reisenden, für die von ihm veranstalteten Reisen durch eine Bankgarantie von der
RAIFFEISENBANK - A-5152 MICHAELBEUERN (BLZ 35038) abgesichert.

Ein direkter Anspruch des einzelnen Reisenden wäre bei der
Europäischen Reiserversicherung AG
Kratochwjlestrasse 4
1220 Wien
Telefon: 01 / 3199367 bw. Fax: 01 / 3172500

die Abwicklungsstelle ist, gegeben. Die Haftung beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall mit der Garantiesumme begrenzt. Sollte die Bankgarantie zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt.

Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Schadenseintritt bei der Europäischen Reiserversicherung zu melden.

Reisebüro Traunwieser GmbH, mit der Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis 1998/0159 benötigt durch die höhere Bankgarantie keine Schirmversicherung nach Maßgabe des § 8 Reisebüroversicherungsordung (RSV).

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